Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Herstellung, Verleih und Vertrieb von Medien, insbesondere Filmen und interaktiven Medien sowie alle Handlungen, Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich erscheinen, etwa Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, deren Erwerb und Pachtung oder Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in und an solchen Unternehmen, Errichtung und Betrieb von Zweigniederlassungen sowie von Betriebsstätten im In- und Ausland, Übernahme einschlägiger Handelsvertretungen, Konzeptentwicklung und Projektbetreuung.