Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen, unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.