| Gegenstand | I. Förderung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und den Ländern der Europäischen Union durch:
1. Bilateral Consulting (Informieren, Beraten und Betreuen nachfragender Unternehmen über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen).
2. Werben und Koordinieren geeigneter Unternehmen, um Abschlüsse von betrieblichen Kooperationen und Gründungen von Joint-Venture-Unternehmen zu ermöglichen.
3. Herstellung strategischer Kontakte mit Unternehmenspartnern.
4. Durchführung von Unternehmensberatungen bei Antrags- und Vertragsabfassungen, ausgenommen solche Tätigkeiten, die im Rechtsberatungsgesetz geregelt sind.
5. Besorgung von Dritten übertragene Geschäfte für diese.
6. Technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Aufbereitung von Investitions- und Marketing-Maßnahmen.
II. Vermittlung des Handels und Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit technischen Keramikartikeln für die Elektroindustrie. |