Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung einer oder mehrerer Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Vermietung und Verpachtung von Gaststätten und Beteiligung an Gaststätten, Unterhaltung eines Automatenaufstellungsbetriebes.