Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - soweit gesetzlich zulässig - die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung und Verwaltung, Management und Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und EDV.