| Gegenstand | 1. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung mildtätiger sowie folgender gemeinnütziger Zwecke: Förderung des Wohlfahrtswesens
2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung einer Krankentransport-Leitstelle, eines Rettungsdienstes, eines Krankentransports und sonstiger Hilfeleistungen, die Menschen in gesundheitlichen und sozialen Notlagen helfen.
3. Die Zwecke der Gesellschaft werden dabei auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken soll insbesondere durch die Einbindung und Koordination in Form des Empfangens gemeinschaftlichen Leistungen im Bereich z. B. Management- und Verwaltungsaufgaben durch den DRK Landesverband Berlin e. V. sowie der Gliederungen gemäß der Satzung des DRK Landesverbands Berlin erfolgen.
4. Die Kooperationen sollen dabei das Leistungspotential aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern bündeln und für gemeinnützige Zwecke nutzbar machen. Für die Erfüllung der Aufgaben können auch andere anerkannte Hilfsorganisationen mit einbezogen werden, die entweder durch das DRK-Gesetz dem DRK als freiwillige Hilfsgesellschaft gleichgestellt sind oder aufgrund anderer Gesetze einen vergleichbaren Status im öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesen genießen. |