| Gegenstand | Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere durch: Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erwerb Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Patenten, Markenrechten, Lizenzen und sonstigen immateriellen Wirtschaftsgütern, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Maschinen, Betriebsausstattungen, Rohstoffen und anderen Vermögenswerten.
Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus und erbringt keine entgeltlichen Dienstleistungen an Dritte. Sämtliche Aktivitäten erfolgen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung im Sinne des § 14 AO.
Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), bedürfen. |