Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften jeder Rechtsform, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften, die Verwaltung der Beteiligungen sowie die Vermögensverwaltung.
Geschäfte, die nach der Gewerbeordnung oder anderen Vorschriften genehmigungspflichtig sind, werden nicht getätigt.