| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften jeder Rechtsform, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften, die Verwaltung der Beteiligungen sowie die Vermögensverwaltung.
Geschäfte, die nach der Gewerbeordnung oder anderen Vorschriften genehmigungspflichtig sind, werden nicht getätigt. |