| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft:
Die Vornahme und Ausübung aller gewerblichen Geschäfte und Tätigkeiten sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für eine allgemeine kaufmännische Handelsgesellschaft und/oder sonstige Gesellschaft üblich und erforderlich sind.
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Im- und Export sowie dem Groß-, Einzel- und Internethandel von Handelswaren aller Art, soweit sie nicht einer Erlaubnis bedürfen, es sei denn, derartige Erlaubnisse liegen vor. |