Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung ist alleinvertretungsberechtigt.
Verarbeitung von Metall, Kunststoff und Steinmaterialien, Schweißarbeiten, Montage von Baunormteilen, Verlegen, Ansetzen und Versetzen von Werksteinen, Bekleidung und Belägen aus Natur- und Kunststein.