Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Antiquitäten sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Unternehmungen.