Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erstellung von Bautechnischen Nachweisen, Gutachten, Stellungnahmen und Analysen, die Prüfung von Bautechnischen Nachweisen, sowie die Beratung im gesamten Bereich des Bauwesens und der Immobilienwirtschaft.