| Text | Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem 08.06.2017 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 60.000,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2020 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31.03.2024 um bis zu 25.826,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2020 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 05.02.2025 um bis 26.169,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/II) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2020 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 05.02.2025 um bis zu 34.777,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/III) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 ermächtigt, bis zum 28.02.2026 das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 4.968 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/IV) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 ermächtigt, bis zum 28.02.2026 das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 19.873 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/V) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 ermächtigt, bis zum 28.02.2026 das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 49.020 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 ermächtigt, bis zum 28.02.2026 das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 7.121 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/II) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 ermächtigt, bis zum 28.02.2026 das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 61.109 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/III) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlug vom 04.05.2022 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.05.2027 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen, einmalig oder mehrmalig, insgesamt um bis zu 5.816 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlug vom 04.05.2022 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.05.2027 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen, einmalig oder mehrmalig, insgesamt um bis zu 845 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/II) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlug vom 04.05.2022 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.05.2027 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen, einmalig oder mehrmalig, insgesamt um bis zu 7.250 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/III) |