Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht genehmigungspflichtig ist, insbesondere mit Staaten Osteuropas und die Vermittlung von Handelsgeschäften, auch im Rahmen von Handelsvertretungen.