Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Vermittlung von Finanzgeschäften im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen mit zugelassenen Finanzdienstleistungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Vermittlung und Verkauf von Immobilien (Vertrieb), Handel mit Baustoffen und Waren und Dienstleistungen aller Art für deren Vertrieb keine besondere Genehmigung erforderlich ist und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte.