| Gegenstand | Hausverwaltungen - mit Ausnahme von Geschäften des § 34 c Gewerbeordnung -, Hauswartsleistungen, ohne handwerkliche Tätigkeiten, Schornsteine ausschleudern, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Stuckateurarbeiten, Gebäudereinigung nach Hausfrauenart, Schnee- und Eisbeseitigung, Innenhofgartenpflege. |