Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, das Projektmanagement für Bauvorhaben, Bauprojektsteuerung, Bauplanung, Baucontrolling, Übernahme und Vermittlung von Bauaufträgen als Generalübernehmer oder Tätigkeit als Generalunternehmer und Bauträger, Neubau, Altbausanierung, Vermittlung von Immobilien i.S. des § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.