Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die Geschäftsführung und die Verwaltung von geschlossenen Immobilien-Fonds. Insbes. vertritt die Gesellschaft die Gesellschafter geschlossener Immobilien-Fonds bei Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die die Gesellschaft betreffen und gibt Erklärungen (etwa im Zusammenhang mit Gesellschafterwechsel, dem Erwerb, der Belastung und/oder der Veräußerung von Grundstücken durch die Gesellschaft oder der Begründung von Wohnungseigentum) für solche Gesellschafter ab und nimmt sie entgegen. Die Gesellschaft betreibt kein Einlagengeschäft und schafft keine Finanzinstrumente im eigenen Namen für Dritte an und veräußert solche auch nicht. Sie verwahrt auch nicht für andere Wertpapiere, betreibt kein Geschäft von Kapitalanlagegesellschaften (§ 6 Abs. 1 InvG) und verwaltet kein Investmentvermögen nach §§ 7 Abs. 2, 2 Abs. 1 InvG. Genehmigungsbedürftige Geschäfte nach § 34c GewO sind nicht Gegenstand der Gesellschaft.