| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesell-
schaft ist die Förderung der Bildung, sowohl auf dem Gebiet der Allgemeinbildung als
auch der beruflichen Aus- und Fortbildung. Dazu kann die Gesellschaft alle gesetzlich
vorgesehenen Schularten und Schulformen übernehmen. Ferner fördert die Gesellschaft
die Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der
Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten.
Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Konzep-
tion, den Aufbau, die Entwicklung und den Betrieb von Privatschulen, Kinderbetreuungs-
einrichtungen und freien Unterrichtseinrichtungen, auch als Ersatz- und/oder als Ergän-
zungsschulen. Die Gesellschaft wird gemäß den jeweils aktuell geltenden Privatschulge-
setzen der Länder keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhält-
nissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz vornehmen. Die Gesell-
schaft darf darüber hinaus alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung
des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können. |