Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung, Betreuung und Pflege von hilfebedürftigen Senioren. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft insbesondere Einrichtungen der Seniorenhilfe betreiben. Die Gesellschaft kann auch mit Einrichtungen und Trägern, die ähnliche Zwecke verfolgen und ebenfalls gemeinnützig sind, zusammenwirken, Kooperationsverträge schließen oder übernehmen.