Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung von Druckerzeugnissen jeder Art in allen Druckverfahren, der Vertrieb von Druckerzeugnissen, der Betrieb von Verlagsgeschäften jeder Art sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszwecken.