Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten sowie von Renovierungsarbeiten als Generalunternehmerin, wobei Tätigkeiten die nach der Handwerksordnung zulassungspflichtig sind, ausschließlich von Subunternehmern ausgeführt werden. Lediglich zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten wie beispielsweise das Fliesen-, Platten-, Parkett- und Estrichlegen werden von der Gesellschaft selbst ausgeführt.
Die Gesellschaft darf auch alle Geschäfte und Tätigkeiten vornehmen, die mit dem vorbezeichneten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehen, soweit sie nicht nach § 34 c der Gewerbeordnung oder der Handwerksordnung genehmigungspflichtig sind.