| Gegenstand | Die Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten sowie von Renovierungsarbeiten als Generalunternehmerin, wobei Tätigkeiten die nach der Handwerksordnung zulassungspflichtig sind, ausschließlich von Subunternehmern ausgeführt werden. Lediglich zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten wie beispielsweise das Fliesen-, Platten-, Parkett- und Estrichlegen werden von der Gesellschaft selbst ausgeführt.
Die Gesellschaft darf auch alle Geschäfte und Tätigkeiten vornehmen, die mit dem vorbezeichneten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehen, soweit sie nicht nach § 34 c der Gewerbeordnung oder der Handwerksordnung genehmigungspflichtig sind. |