Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien mit Ausnahme der Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen; der Betrieb von Unternehmen aller Art; die Übernahme und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art; die Überwachung der Geschäftsführung und die Übernahme von Verwaltungsarbeiten für Tochtergesellschaften