Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensberatung und Vermögensverwaltung, die Vermittlung von Kapitalanlageprodukten, Finanzierungen und Versicherungen, unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung sowie § 15 Abs. 1 WplG.
Beratung und Betreuung privater und institutioneller Mandanten bezüglich ihrer Liquiditäts-, Vermögens- und Altersvorsorgeplanung durch die Erstellung von Vermögens- und Nachfolgeplanungen.
Bundesweite Durchführung von Ausbildungs- und Seminarveranstaltungen.