| Gegenstand | Vermögensberatung und Vermögensverwaltung, die Vermittlung von Kapitalanlageprodukten, Finanzierungen und Versicherungen, unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung sowie § 15 Abs. 1 WplG.
Beratung und Betreuung privater und institutioneller Mandanten bezüglich ihrer Liquiditäts-, Vermögens- und Altersvorsorgeplanung durch die Erstellung von Vermögens- und Nachfolgeplanungen.
Bundesweite Durchführung von Ausbildungs- und Seminarveranstaltungen. |