Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vertrieb von Waren aller Art, Verrichtung von Dienstleistungen sowie geschäftliche Mithilfen und Betreuung in Angelegenheiten, die die Interessen von türkischen Arbeitnehmern betreffen.