| Gegenstand | Die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten im Bauwesen in einer oder mehreren Fachrichtungen durch Übernahme von technischen und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben, die sich auf Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachtertätigkeit beziehen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben beziehen kann; Leistungen des Bauingenieurwesens, der Haustechnik, der Bauphysik einschließlich Akustik, der Baustoffkunde sowie der Umwelt- und Sicherheitstechnik für bauliche Anlagen; Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der technischen, technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung. |