| Gegenstand | 2.1 Gegenstand der Gesellschaft ist die sportorientierte Sozialarbeit, im Besonderen mit Fußball als Medium der sozialen Integration, der Gewaltprävention, der Verbesserung der medizinischen Aufklärung und der außerschulischen Bildung.
2.2 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO.
2.3 Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung
(a) der Jugendhilfe,
(b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
(c) des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes,
(d) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegsbeschädigte und für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden,
(e) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
(f) der Entwicklungszusammenarbeit,
(g) der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sowie
(h) des Sports. |