| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er einziger Geschäftsführer ist. Sind weitere Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |