Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Organisation, Marketing, Vertrieb und sonstige betriebswirtschaftliche Felder,
(b) die Unterstützung von Unternehmen bei der Anbahnung von Geschäftskontakten im In- und Ausland,
(c) die Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Aufträgen im In- und Ausland