| Gegenstand | 1) Die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung, der Rekonstruktion von historischen Gartenanlagen und Kulturlandschaften und der umfassenden Verbesserung der touristischen Infrastruktur, 2) die Beratung von Kommunen, Betrieben und Fachverbänden in Verbindung mit arbeitsmarktfördenden Projekten im Garten- und Landschaftsbau und ökologischen Schutzprogrammen, 3) die Durchführung von Fortbildungsprogrammen für Garten- und Landschaftsplaner, die Ausbildung und Umschulung von Gärtnern im Garten- und Landschaftsbau. |