| Gegenstand | Die Beratung, Planung und Ausführung von Klempnerarbeiten, Tätigkeiten als Generalübernehmer sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten des Klempnerhandwerks, das Erbringen von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen Dritten gegenüber, die Vermittlung von Aufträgen an Handwerksfirmen, Dienstleister und Subunternehmer (keine Tätigkeit nach § 34 c der Gewerbeordnung), der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art. |