| Gegenstand | - Beteiligung an Dienstleistungs,- Handels- und Industrieunternehmen,
- Projektentwicklung sowie Ausführung von Dienstleistungen auf den Gebieten Medien- und Präsentationstechniken, soweit dafür nicht eine besondere Erlaubnis notwendig ist,
- die wirtschaftliche und technische Betratung und die Betriebsführung anderer Unternehmen, soweit dafür nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist,
- Erwerb und Betreiben/ Verwalten von Immobilien,
- Erbringung von technischen und Ingenieur-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen,
- Übernahme der persönlichen Haftung und /oder der Geschäftsführung von Personengesellschaften,
- die Verwaltung eigenen Vermögens.
Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung werden nicht betrieben. |