Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener und fremder Immobilien - Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgenommen - und die Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten. Ferner:
Die Durchführung von Maurer- und Betonbauarbeiten, die Durchführung von Arbeiten in den Handwerkszweigen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter sowie Gebäudereiniger.