| Gegenstand | Die Verwaltung eigener und fremder Immobilien - Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgenommen - und die Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten. Ferner:
Die Durchführung von Maurer- und Betonbauarbeiten, die Durchführung von Arbeiten in den Handwerkszweigen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter sowie Gebäudereiniger. |