| Gegenstand | Geschäftsfverfolgung einer allgemeinen kommerziellen Gesellschaft. Erwerb durch Verkauf, Leasing, Austausch, Vermietung oder sonstigen Aktivitäten und Optionen von beliebigem Eigentum sowie beliebiger Rechte und Privilegien jeder Art oder von beliebigem Eigentum jeder Art. Erwerb durch Verkauf, Anwendung, Registrierung oder sonstigem und Schutz, Verlängerung und Erneuerung - in Großbritannien oder anderenorts - beliebiger Patente, Patentrechte, Lizenzen, geheimer Vorgänge, Handelsmarken, Designs, Schutzmaßnahmen und Konzessionen bzw. beliebiger anderer Formen geistiger Eigentumsrechte sowie Ablehnung, Änderung, Verwendung, Verwertung und Fertigung unter oder zur Einräumung entsprechender Nutzungsrechte oder Privilegien. Erwerb oder vollständiges bzw. teilweises Abwickeln von Geschäften, Geschäftswerten und Anlagewerten beliebiger Personen, Firmen oder Gesellschaften, die Geschäfte betreiben oder den Betrieb beliebiger Geschäfte vorschlagen, zu denen die Gesellschaft autorisiert ist sowie zum Betrieb sämtlicher oder beliebiger Verbindlichkeiten betreffender Personen, Firmen oder Gesellschaften als Teil der Gegenleistung für einen solchen Erwerb oder zum Erwerb eines Anteils, einer Fusionierung oder dem Eingehen einer Geschäfts-Partnerschaft oder eines Abkommens zur Gewinnbeteiligung oder Kooperation bzw. für gegenseitige Unterstützung beliebiger betreffender Personen, Firmen oder Gesellschaften oder zur Subventionierung oder sonstigen Unterstützung beliebiger betreffender Firmen oder Gesellschaften sowie zur Gewähr oder Annahme durch Gegenleistung für beliebige oder vorangehend genannten Handlungen oder Sachverwalte oder erworbenen Eigentum, beliebige Aktien, Schuldscheine, Obligationen oder auf diese Weise erworbene Sicherheiten. Verbesserung, Management, Bau, Reparatur, Entwicklung, Austausch, Überlassung zur Miete oder sonstige Zwecke, Hypothek, Gebührenerhebung, Veräußerung, Verfügung, Verwertung, Erteilung von Lizenzen, Optionen, Rechten oder Privilegien hierfür oder in sonstiger Umgang mit dem gesamten oder teilweisen Eigentum sowie den Gesellschaftsrechten. Investion und Umgang mit den nicht umgehend benötigten Gesellschaftsgeldern und Tätigen beliebiger auf diese Weise realisierten Investitionen gemäß gelegentlich erfolgender Bestimmungen durch die Gesellschaft. Leihe und Vorschuss von Geldern oder Kreditgewährung zu beliebigen Konditionen mit oder ohne Sicherheit beliebiger Personen, Firmen oder Gesellschaften, Tochtergesellschaften oder Mit-Gesellschaften oder beliebiger anderer in irgendeiner Form mit der Gesellschaft verbundenen Gesellschaft, Abschluss von Bürgschaften, Garantieverträgen und Garentien beliebiger Art, für den Erwerb von Depot- oder Darlehensgeldern zu beliebigen Konditionen und Bereitstellung und Verbürgerung in beliebiger Form zu den Zahlungsbedingungen beliebiger Geldbeträge oder der Erfüllung beliebiger Obligationen durch beliebige Personen, Firmen oder Gesellschaften (einschließlich unbeschadet der Allgemeingültigkeit vorangehender beliebiger Gesellschaften, Tochtergesellschaften oder Beteiligungsgesellschaften, wie vorstehende angeführt). Leihe und Beschaffung von Geldern in beliebiger Form und Sicherung der Rückzahlung beliebiger geliehener, beschaffener Gelder oder Schulden durch Hypothek, Gebührenerhebung, Standard-Sicherheit, Pfandrecht oder sonstigen Sicherheiten bezogen auf das gesamte oder einen beliebigen Teil des Gesellschaftseigentum oder der Vermögenswerte (sowohl aktuell als auch zukünftig) einschließlich ausstehender Einlagen sowie auch ähnlichen Geschäftswert, Gebührenerhebung, Standard-Sicherheit, Pfandrecht oder Sicherheit zur Gewährleistung und Verbürgung für die Leistungserbringung durch die Gesellschaft beliebiger möglicherweise eingegangener oder rechtsverbindlich werdender Obligationen oder Verbindlichkeiten. Ziehen, Ausstellung, Annahme, Indossieren, Diskontieren, Negoziierung, Ausführung und Ausschreibung von Schecks, Wechseln, Solawechseln, Optionsscheinen und weiteren begebbaren oder übertragbaren Handelspapieren. Bewerbung für, Beförderung und Erhalt beliebiger Gesetze, Aufträge oder Lizenzen durch das Handelsministerium oder beliebige andere Einrichtungen, welche die Gesellschaft bei der Umsetzung beliebiger Ziele unterstützt, oder zur Umsetzung beliebiger Abänderungen der Gesellschaftssatzung oder für beliebige andere Zwecke, welche direkt oder indirekt den Gesellschaftsinteressen zuträglich sind, und zur Abwendung beliebiger Vorgänge und Anwendungen, welche direkt oder indirekt den Gesellschaftsinteressen abträglicbh sind. Durch Zeichnung oder anderweitig erworbenen Besitz, Verkauf, Handel mit und Verfügung über, Einstellen und Übernahme von Anteilen, Aktien, Schuldscheinen, Obligationen oder beliebigen anderen Sicherheiten, ausgestellt oder verbürgt durch beliebige Gesellschaften, die sich in beliebigen Teilen der Welt konstituiert haben oder Geschäfte betreiben und beliebigen Sicherheiten, die von beliebigen Regierungen oder Behörden, städtisch, lokal oder in anderer Form, ausgestellt oder verbürgt werden. Kontrolle, Management, Finanzierung, Subventionierung, Koordinierung oder anderweitige Unterstützung einer beliebigen Gesellschaft oder von Gesellschaften, in denen die Gesellschaft ein direktes oder indirektes finanzielles Interesse besitzt. Förderung beliebiger anderer Gesellschaften zum Zweck des Erwerbs des gesamten oder teilweisen Unternehmensgeschäfts oder -eigentums beliebiger Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder zum Zweck des Betreibens beliebiger Geschäfte oder Transaktionen, welcher der Gesellschaft möglicherweise zuträglich sind oder den Wert beliebiger Eigentümer oder Geschäfte der Gesellschaft steigern sowie Einstellen oder Verbürgung für das Einstellen von, die Übernahme, Zeichnung von oder sonstigem Erwerb des gesamten Anteils bzw. beliebiger Teile des Anteils oder Sicherheiten beliebiger entsprechender Gesellschaften, wie vorstehend angeführt. Verkauf oder sonstige Verfügung über den gesamten oder beliebigen Teil des Geschäfts oder Eigentums der Gesellschaft für von der Gesellschaft für angemessen gehaltene Zwecke. Auftreten als Vermittler oder Makler und Treuhänder für beliebige Personen, Firmen oder Gesellschaften sowie zum Betreiben und Abschließen von Unterverträgen. Entlohnung durch Barzahlung oder sonstige Zahlung für beliebige der Gesellschaft gegenüber dienstleistende Personen, Firmen oder Gesellschaften. Distribution beliebigen angemessen verteilbaren Eigentums der Gesellschaft unter den Mitgliedern der Gesellschaft, und zwar in Form von Sachleistungen. Zahlung oder Zahlungsbeschaffung sämtlicher oder beliebiger in Verbindung mit Förderung, Entwicklung und Gründung der Gesellschaft angefallenen Ausgaben. Vergabe oder Gewähr von Renten, Jahreszinsen, Gratifikationen und Alterszulagen, anderen Leistungen oder karitativen Hilfen und allgemein der Bereitstellung von Vorteilen, Erleichterungen und Dienstleistungen für beliebige Personen, die Vorstand oder Beschäftigte der Gesellschaft oder der Holding der Gesellschaft oder einer Mit-Tochtergesellschaft sind oder waren oder den Vorgängern im Geschäft der Gesellschaft oder beliebiger entsprechender Tochtergesellschaften, Holdings oder Mit-Tochtergesellschaften sowie an Ehefrauen, Witwen, Kinder und andere Angehörige und Hinterbliebene dieser Personen; Zahlungsleistung gegenüber der Versicherung einschließlich Versicherung für beliebige Vorsitzende, Verantwortliche oder Prüfung mit Haftung gegen beliebige Verbindlichkeiten, die durch Personen hinsichtlich deren beliebige Handlungen oder Unterlassungen in Verbindung mit der Erfüllung ihrer Pflichten und Aufgaben gegenüber der Gesellschaft entstehen. Gegenstand von und gemäß einer fristgerechten Erfüllung der Bestimmungen in Abschnitt 155 bis 158 (einschließlich) des Gesetzes (sofern und soweit diese Bestimmungen Anwendbarkeit finden sollen), beliebige Art direkter oder indirekter finanzieller Unterstützung (wie definiert in Abschnitt 152(1)(a) des Gesetzes) für beliebige solcher Zwecke, wie in Abschnitt 151(1) und/oder Abschnitt 151(2)des Gesetzes beschrieben. Sicherstellung, dass die Gesellschaft in beliebigen Teilen der Welt registriert und anerkannt wird. Ausüben sämtlicher oder beliebiger Handlungen, die in beliebigen Teilen der Welt zulässig sind, und zwar entweder als Auftraggeber, Vermittler, Lieferant oder sonstigem sowie von oder durch Vermittler, Makler, Unterlieferanten oder sonstigen bzw. entweder allein oder in Verbindung mit anderen. Durchführung anderer Handlungen, die dem Erreichen der Gesellschaftsziele oder beliebigen der durch dieses Gesetz oder diese Klausel verliehenen Vollmachten als zugehörig oder zuträglich erachtet werden kann. Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Entsorgung von Altölen und Altfiltern jeglicher Art sowie ölhaltigen Betriebsmitteln. |