Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen an Grundstücks- und Handelsgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft.
Zum Gegenstand gehören weiterhin der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Verwaltung.