Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Planung und Durchführung eigener Bauvorhaben im Bereich des Maurer-, Beton- und Stahlbetonhandwerks sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten des Maurerhandwerkes, die Vermittlung von Aufträgen an Firmen, Dienstleister, Subunternehmer und Handwerksfirmen (keine Tätigkeit gemäß § 34 c der Gewerbeordnung) sowie der Handel und Vertrieb von Baustoffen, Baufertigteilen und Bauelementen aller Art.