| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Geschäftsführung der Hauptniederlassung besteht aus drei Personen, dem Vorstandsvorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Gesellschaft allein.
Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen. |