Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Erwerb, Verkauf und Pacht/Miete von Gastronomie und Hotellerie sowie der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs, z. B. Lebensmittel, insbesondere Süßwaren, Kaffee und Spirituosen.