| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Gesellschafter können durch Beschluss Gesamt- statt Einzelvertretungsbefugnis anordnen und allen oder einzelnen Geschäftsführern nicht gestatten, mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen. |