| Gegenstand | Der Betrieb von Video- und 35-mm-Filmvorführungen, An- und Verkauf von Büchern, Filmen und Kassetten, Verkauf und Aufstellen von Automaten, ausgenommen Spielautomaten im Sinne von § 33 c und 33 i GewO, sowie Betrieb von gastronomischen Betrieben mit Unterhaltungselektronik. |