Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf und hauptsächlich die Verwaltung gastronomischer Betriebe, der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO, das Aufstellen von Spielautomaten, deren Kauf, Verkauf, Service und Reparatur sowie Hilfs- und Nebengeschäfte aller Art sowie das Verchartern von Sportbooten.