Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Vergabe von Bauaufträgen sowie die Generalübernahme und Bauorganisation von Baumaßnahmen, jedoch nicht als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c GewO.