| Gegenstand | Die Vermittlung von Versicherungen, Immobilien, lmmobiliendarlehen, sonstigen Darlehen, Bausparverträgen, Konten und Anlagen im Sinne des § 34f Abs.1 Nr. l GewO sowie die Beratung zu Versicherungsfragen und zu lmmobiliendarlehen. Ausgenommen sind solche Dienstleistungen, die unter das Rechtsberatungsgesetz fallen oder nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. |