| Gegenstand | das Halten, Kaufen und Verkaufen von Beteiligungen an Gesellschaften sowie der Erwerb, die Betreuung, die Entwicklung, die Anmietung, die Vermietung und die Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden und deren Infrastruktur, soweit dazu keine besondere Erlaubnis, z.B. nach § 34c GewO, erforderlich ist. |