Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter in Personenhandelsgesellschaften,
die Übernahme von Treuhändertätigkeiten.
Jegliche Tätigkeit, die einer gesonderten staatlichen Genehmigung bedarf, insbesondere nach § 34 c GewO und/oder dem KWG, ist ausgeschlossen.