| Gegenstand | Verwaltung von Vermögen sowie Erwerb, Entwicklung, langfristige Verwaltung und Vermietung eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte sowie Erwerb, langfristiges Halten und Verwalten von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden, das heißt sie darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, insbesondere keine Vermögensanlagen durchführen, die zu gewerblichen Einkünften führen. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden. Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) sind ausdrücklich ausgeschlossen. |