| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens durch Förderung des gesundheitlichen und sozialen Wohlbefindens der Bevölkerung durch soziale Dienste. Dies geschieht im besonderen Maße für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind, insbesondere durch den Betrieb von sozialen Einrichtungen wie Sozialstationen, stationären und ambulanten Hospizen, das Angebot pflegerischer und
gesundheitsfördernder Dienstleistungen wie Tagespflege, Familienpflege. |