| Gegenstand | a) Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen, auch solcher mit der Erlaubnis nach Gaststättengesetz;
b) Projektentwicklung von Spezialimmobilien;
c) Realisierung und Inbetriebnahme von Spezialimmobilien.
Die Gesellschaft darf auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten, mit Ausnahme der Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung. |