Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
a) Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen, auch solcher mit der Erlaubnis nach Gaststättengesetz;
b) Projektentwicklung von Spezialimmobilien;
c) Realisierung und Inbetriebnahme von Spezialimmobilien.
Die Gesellschaft darf auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten, mit Ausnahme der Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung.