| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
1. Beratung und Vertretung in Steuersachen
2. Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
3. Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten
4. Existenzgründungsberatung
5. sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
6. gutachterliche Tätigkeit
7. Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen. |