Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Architekten- und Ingenieurleistungen, künstlerische und denkmalpflegerische Leistungen,
Projektsteuerungsleistungen und Tätigkeit als Generalplaner für Bauwerke. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, sind ausgeschlossen.